Es handelt sich um eine Privatpraxis, d. h. den Patientinnen mit einer privaten Krankenversicherung werden die Kosten von ihrer privaten Krankenkasse erstattet.

Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung können ebenfalls die Behandlung in meiner Privatpraxis in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Bedingungen wird eine Kostenerstattung auch durch die gesetzlichen Krankenkassen geleistet (“Kostenerstattungsverfahren”).

Nach telefonischer Kontaktaufnahme findet das erste Gespräch in meiner Praxis statt, in dem der Anlass für die psychotherapeutische Behandlung sowie die persönlichen Therapieziele des Klienten exploriert werden. Außerdem werden hier die nächsten Schritte für die Beantragung einer Kostenerstattung bei der Krankenkasse ausführlich erläutert.